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E-Rauchen - Rechtliches

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Europaweit herrscht derzeit eine uneinheitliche Rechtslage, was den Verkauf von elektronischen Rauchgeräten anbelangt. Fest steht bislang nur, dass die E-Zigaretten auf europäischer Ebene bisher eher als medizinische Geräte angesehen werden. Ebenfalls sicher ist, dass das elektronische Rauchen in keinem Land verboten ist, d.h. Erwerb, Besitz und Gebrauch sind für Endverbraucher erlaubt.
Elektrische Zigaretten - Rechtslage - Rauchverbot
Schwierig ist hingegen die unterschiedliche Behandlung von Verkauf, Import, Export, Werbung etc.. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, was in welchen Ländern bisher erlaubt bzw. verboten sein soll (ohne Gewähr):
 
Land Erwerb  Besitz Gebrauch  Handel Vermittlung 
Italien
Großbritannien
Deutschland
Österreich      
Schweiz      
Niederlande         
Belgien       
Dänemark
Finnland
Türkei    
Übrige EU           
 Elektrische Zigarette erlaubt Erlaubt bzw. nicht ausdrücklich verboten
 Elektronische Zigarette verboten Verboten bzw. (noch) keine Zulassung
  Elektrisch Rauchen - keine Probleme, unklare Rechtslage Keine Beschränkungen bekannt bzw. unklare Rechtslage

In den Ländern, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind (Rubrik "Übrige EU") sind bislang keine Probleme bekannt. Dies mag daran liegen, dass in diesen Ländern bisher keine eindeutigen Regelungen getroffen wurden.

In Deutschland liegen unterschiedliche Informationen zur Rechtslage vor. Zum einen lässt das Mainzer Gesundheitsministerium verlautbaren, dass die "rechtliche Prüfung seitens des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, inwieweit es sich um ein Tabakprodukt gemäß dem vorläufigen Tabakgesetz oder um ein Arzneimittel gemäß Arzneimittelgesetz handelt, noch ausstehe". Zum anderen verweist eine Bundesbehörde darauf, dass es sich bei der "Einordnung der elektrischen Zigaretten um eine Länderangelegenheit" handele. Wie auch immer: Eine eindeutige und allgemeingültige Regelung für Deutschland oder gar ganz Europa lässt auf sich warten.

Ebay Deutschland hat im Februar 2008 den Handel mit elektronischen Zigaretten auf Grund der ungeklärten Rechtslage (medizinisches Gerät ohne Zulassung oder nicht) vorläufig ausgesetzt. Auf anderen eBay-Portalen im Ausland (z.B. England; ebay.co.uk) sind E-Zigaretten und Depots erhältlich. Das Auktionshaus "Hood.de" sowie andere Auktionsportale haben offenbar keine Probleme mit dem E-Rauchen.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Rechtsfragen beim E-Rauchen finden Sie auch in einem
Artikel des "New Scientist" vom 11.02.2009, hier als PDF-Dokument (deutsche Übersetzung).

E-Rauchen in Rauchverbotszonen

Rauchen in Rauchverbotszonen?

Die Anbieter behaupten durchgängig, die Benutzung der elektrischen Zigarette sei in Rauchverbotszonen erlaubt. Dies ist im Alltag jedoch nur bedingt korrekt bzw. anwendbar.

Grundsätzlich besagt das Nichtraucherschutzgesetz, dass das "Rauchen", per Definition also das Verbrennen von Tabak ("... auch ohne Inhalieren"), an bestimmten Orten verboten ist. Da elektrisches Rauchen keinerlei Verbrennungsprozess benötigt und auch kein Tabak im Spiel ist, muss man unterstellen, dass dieses Rauchverbot also für elektronische Zigaretten nicht gilt. Dieser Umkehrschluss ist juristisch zulässig, jedoch nur insofern anwendbar, als man das darüber hinaus gültige Hausrecht außer acht lässt.

Sollten Sie also z.B. im Flugzeug oder Zug, in einer Gaststätte, im Rathaus, auf einem Schulgelände oder in einer sonstigen Rauchverbotszone mit einer E-Zigarette angetroffen werden, hat der jeweilige Hausherr durchaus das Recht, Ihnen die Benutzung zu untersagen oder Sie ggfs. des Raumes oder des Geländes zu verweisen. Letztlich wird es auf eine rechtssichere Argumentation und ein wenig Fingerspitzengefühl ankommen, ob Sie Ihr Gegenüber davon überzeugen können, dass das Rauchverbot auf Ihr "Rauchen" nicht zutrifft. Sollte dies nicht gelingen, werden Sie sich den Anordnungen wohl oder übel beugen müssen, auch wenn Sie rein rechtlich nichts Verbotenes tun.

Es ist anzunehmen, dass sich diese Problematik wohl im Laufe der Zeit, d.h. mit zunehmender Verbreitung und Kenntnis über das E-Rauchen, verringern wird. Hier liegt eine vernünftige Entwicklung sicherlich auch in der Hand der E-Raucher selbst – wer stur und rechthaberisch gegen Verbote wettert und auf Konfrontation aus ist, wird wohl wenig zum Verständnis und zur Akzeptanz für die elektrische Zigarette beitragen.

Rauchen im Flugzeug

Ob Ferienflieger oder Business-Route - was für Raucher besonders auf langen Flugstrecken immer eine Tortur war, könnte sich mit den E-Zigaretten in´s Gegenteil verkehren lassen. Wir haben recherchiert, welche Fluglinien das E-Rauchen akzeptieren und welche nicht. Die Ergebnisse finden Sie als PDF-Datei hier. Beachten sollte man: Die Ergebnisse sind zwar letztlich ernüchternd (kaum eine Fluggesellschaft kennt sich wirklich aus), aber auch hier ist mit ein wenig Einfühlungsvermögen und Rücksicht gegenüber Flugpersonal, nichtrauchenden Mitreisenden oder auch sich benachteiligt fühlenden Rauchern viel Verständnis für das E-Smoking zu erzielen.

Hinweis: Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Rechts- und Gesundheitsthemen (Disclaimer)!

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