| Prüfsiegel und Zertifikate
Jedes Produkt, das in Europa vermarktet wird, unterliegt verschiedenen Bestimmungen, die sich auf die Sicherheit, die Funktionsfähigkeit, mögliche Gefahren, mögliche Umweltbeeinträchtigungen etc. beziehen. Elektronische Zigarren oder Zigaretten sind von diesen Regelungen nicht ausgeschlossen. |
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| Als Verbraucher sollten Sie darauf achten, dass bestimmte Prüfzeichen oder Zertifizierungen bei dem von Ihnen gewählten Produkt vorhanden sind.
Hier die wichtigsten Prüfzeichen/-siegel und ihre Bedeutung: |
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| CE |
Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EU-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen. Genaueres finden Sie unter http://www.ce-richtlinien.de. |
| RoHS | Dieses Kürzel steht für die EU-Richtlinie 2002/95/EG (Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment). Diese Richtlinie behandelt das Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen. Den genauen Text finden Sie hier. |
| TÜV | Die Technischen Überwachungsvereine prüfen verschiedene Produkte und Geräte und vergeben Prüfzertifikate. Hier erhalten Sie nähere Informationen. |
WEEE![]() |
EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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LFGB/LMGB |
Das "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz" (LMBG) wurde in Deutschland im Jahr 2005 durch das "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch" (LFGB) ersetzt. Dieses Bundesgesetz bildet die Grundlage des deutschen Lebensmittelrechts. Hauptinhalt ist die Sicherheit von Lebensmitteln. In der Erweiterung gilt dies auch für Bedarfsgegenstände, Futtermittel und Kosmetika. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Ob und in welchem Umfang diese Zeichen bei den einzelnen Produkten vorhanden sind, können Sie den Seiten "Produkte" bzw. "Anbieter" entnehmen. Gutachten Bislang liegen nur wenige offizielle Gutachten zum Thema "elektronisches Rauchen" vor. Das Gutachten der Universität Graz (Österreich) finden Sie hier als PDF-Dokument Eine weitere gutachterlich Stellungnahme liegt von Dr. Wolfgang Varescu vor, die ebenfalls hier als PDF-Dokument eingesehen werden kann. In Neuseeland wird zur Zeit (Stand 04/2008) eine klinische Studie mit E-Zigaretten durchgeführt. Eine erste Stellungnahme von Dr. Hayden McRobbie, Mitglied des Forscherteams in Auckland: "Im Großen und Ganzen ist Nikotin der ungefährlichere Bestandteil des Tabakrauchs. Die E-Zigarette könnte daher ein gutes Hilfsmittel sein, um mit dem Rauchen aufzuhören, da sie der Gewohnheit des Rauchens gerecht wird und gleichzeitig weiterhin Nikotin liefert – und das ohne die schädlichen im Tabak vorkommenden Stoffe, wie Kohlenmonoxid und Teer." Ein umfangreiches Zwischenergebnis finden Sie als PDF-Dokument hier in englisch und einer deutschen Teilübersetzung. Die Forschungsergebnisse der "University of Alberta" (USA, Schule für öffentliche Gesundheit) können Sie hier nachlesen. Außerdem liegt eine Stellungnahme des "Bundesinstitutes für Risikobewertung" vor, das außer der Wirkung des Nikotins und des Risikos für Kleinkinder (Verschlucken oder Auslutschen von Depots) keine weiteren Gefahren ausweist. Den kompletten Text finden Sie als PDF-Dokument hier. Hinweis: Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Rechts- und Gesundheitsthemen (Disclaimer)! |
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